EU-US Privacy Shields erneut überprüft
Das EU-US-Datenschutzabkommen Privacy Shield wurde durch den Europäische Datenschutzausschuss bereits zum dritten mal der jährlichen Überprüfung unterzogen. Die im letzten Bericht unzureichende Besetzung des Aufsichtsgremiums Privacy and Civil Liberties Oversight Board wurde nun mit einem Ombudsperson besetzt.
Nach den bisherigen Informationen vermisst jedoch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, weitere Informationen bzw. Aussagen zur Art der Nachprüfung, welche sicherstellen, dass die teilnehmenden Unternehmen die datenschutzrechtliche Selbstverpflichtung einhalten.
Zudem sein Anzumerken, dass die Aufsicht über die Sicherheitsbehörden in den USA zur Befolgung des Abkommens sei weiter auszubauen ist.
Letztendlich kann das EU-US Privacy Shield weiter als rechtskonform erachtet werden. Im Rahmen des dem EuGH zur Entscheidung vorliegenden Verfahrens in der Rechtssache Schrems II könnten voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 zusätzliche Aussagen zur Rechtmäßigkeit des EU-US Privacy Shields erwartet werden.