Anspruch auf Datenlöschung gegen Suchmaschinenbetreiber
Nach Auffassung der Richter des OLG Frankfurt, darf Google nicht generell untersagt werden, ältere negative Presseberichte über eine Person in Trefferlisten anzeigen. Auch dann nicht, wenn diese selbst Gesundheitsdaten enthalten.
Mehr zu dem Urteil des OLG Frankfurt vom 06.09.2018 finden Sie unter Az. 16 U 193/17